Seit Ende 2020 gilt für Maklerprovisionen ein neues Gesetz. Private Käufer von Eigentumswohnungen und Häusern müssen nur maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen.
Seit Ende 2020 gilt für Maklerprovisionen ein neues Gesetz. Private Käufer von Eigentumswohnungen und Häusern müssen nur maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen.