Teilungserklärung

Die Teilungserklärung – unverzichtbar beim Verkauf einer Wohnung

Wer eine Eigentumswohnung in Bayern verkaufen möchte, benötigt mehr als nur Grundbuchauszug und Energieausweis. Die Teilungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente – und oft auch der Schlüssel zum erfolgreichen Abschluss.

Was die Teilungserklärung regelt

In der Teilungserklärung wird verbindlich festgelegt, wie ein Mehrfamilienhaus in Sondereigentum (z. B. Ihre Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach, Fassade) aufgeteilt ist. Käufer erfahren daraus im Detail:

  • Welche Räume und Flächen wirklich zu Ihrer Wohnung gehören, inklusive Sondernutzungsrechten (z. B. Gartenanteile, Stellplätze).
  • Welche Teile der Immobilie gemeinschaftlich genutzt und finanziert werden (Dach, Heizung, Aufzug etc.).
  • Wie das Stimmrecht und die Kostenverteilung geregelt sind, insbesondere bei Instandhaltungsrücklagen oder Modernisierungen.

Warum die Teilungserklärung so wichtig für den Verkauf ist

  • Vollständigkeit: Liegt eine aktuelle Teilungserklärung mit Aufteilungsplan vor?
  • Sondernutzungsrechte: Sind Stellplätze, Gartenflächen oder Kellerabteile korrekt eingetragen?
  • Abweichungen: Wurde baulich etwas verändert (z. B. Balkonverglasung, Zusammenlegung von Räumen), das nicht in der Teilungserklärung vermerkt ist?
  • Hausordnung und Gemeinschaftsordnung: Käufer interessieren sich zunehmend für Regelungen zum Miteinander im Haus.

Fazit

Die Teilungserklärung schafft Klarheit und Vertrauen – für Käufer wie auch für Banken. Eigentümer, die ihre Unterlagen vollständig und korrekt vorbereiten, vermeiden Verzögerungen und verbessern ihre Verhandlungsposition beim Verkauf.

Wir beraten Sie gerne, welche Punkte in Ihrer Teilungserklärung besonders wichtig sind – und wie Sie vor dem Verkauf rechtzeitig mögliche Unklarheiten klären.

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