Erbimmobilien verkaufen: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Der Immobilienverkauf im Erbfall: Klarheit schaffen in sensiblen Situationen.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist häufig mit emotionalen, rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen verbunden. Viele Erbengemeinschaften sehen sich mit Unsicherheit konfrontiert: Was ist die Immobilie wirklich wert? Wie läuft die Veräußerung ab? Und wie lassen sich Konflikte unter Miterben vermeiden?

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Verkauf von Erbimmobilien – klar strukturiert und ausgerichtet auf Ihre individuelle Situation.

Was ist eine Erbimmobilie?

Als Erbimmobilien gelten alle bebauten oder unbebauten Grundstücke, die im Rahmen eines Erbfalls an Einzelpersonen oder Erbengemeinschaften übergehen. Das kann ein Einfamilienhaus, ein vermietetes Mehrfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Grundstück sein.

Der erste Schritt: Grundbuch und Erbschein

Bevor Sie eine Erbimmobilie verkaufen können, muss der Eigentumsübergang im Grundbuch korrekt eingetragen sein:

  • Bei Einzelpersonen reicht oft ein notarielles Testament
  • Bei mehreren Erben ist in der Regel ein Erbschein erforderlich
  • Erst nach der Grundbuchänderung ist ein rechtssicherer Verkauf möglich

Tipp: Je schneller Sie die Unterlagen zusammentragen, desto reibungsloser läuft der Verkauf.

Erbengemeinschaft: Gemeinsam oder gar nicht

Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam handeln. Das bedeutet:

  • Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen
  • Teilverkäufe sind nur bei Teilungsversteigerung oder vorheriger Aufteilung möglich
  • Uneinigkeit kann den Verkaufsprozess erheblich verzögern

Unser Tipp: Setzen Sie frühzeitig auf Moderation und Transparenz – wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei Gesprächen mit Miterben.

Bewertung der Immobilie: Realistisch und objektiv

Gerade bei Erbimmobilien bestehen oft unterschiedliche Vorstellungen zum Wert. Wir sorgen für:

  • Eine marktgerechte Wertermittlung auf Basis aktueller Verkaufsdaten
  • Klare Differenzierung zwischen Marktwert, Verkehrswert und Steuerwert
  • Optional: professionelle Wohnflächenvermessung & Energieausweis

So schaffen wir eine fundierte Entscheidungsgrundlage – auch gegenüber dem Finanzamt oder potenziellen Käufern.

Steuerliche Aspekte im Blick behalten

Ein Verkauf ist steuerfrei, wenn der Erblasser oder Erbe die Immobilie:

  • In den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt hat oder
  • Mehr als zehn Jahre im Besitz hatte (Spekulationsfrist)

Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater um mögliche Steuerfallen zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen beim strukturierten Verkaufsprozess

Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Übergabe an den Käufer begleiten wir Sie mit Fingerspitzengefühl, Fachwissen und Klarheit:

  • Objektaufnahme, Aufbereitung aller Unterlagen
  • Bewertung, Vermarktung, Interessentenauswahl
  • Moderation bei Uneinigkeit unter Miterben
  • Verhandlung, Notartermin, Schlüsselübergabe

Sie behalten die Kontrolle – wir entlasten Sie.

Kurz gesagt:

  • Klären Sie frühzeitig Eigentumsverhältnisse und rechtliche Grundlagen
  • Vermeiden Sie Streit durch professionelle Moderation
  • Lassen Sie den Wert realistisch einschätzen
  • Denken Sie an steuerliche Fristen und Nachweispflichten

Sie haben geerbt? Dann sprechen Sie mit uns, bevor es kompliziert wird.

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