Wohnflächenberechnung – warum sie entscheidend für den Immobilienverkauf ist.
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist weit mehr als eine Formalität – sie kann den Verkaufswert einer Immobilie maßgeblich beeinflussen. Denn: Bereits kleine Abweichungen von 5–10 % führen oft zu falschen Preisvorstellungen, Kaufzweifeln oder sogar Finanzierungshürden.
Wie wird Wohnfläche in Bayern rechtlich korrekt berechnet?
In Bayern – wie bundesweit – gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als maßgebliche Grundlage, wenn es um die rechtssichere Ermittlung der Wohnfläche geht. Besonders wichtig:
- Angerechnet werden nur Flächen, die tatsächlich nutzbar sind
- Räume wie Keller, Heizräume, Abstellkammern außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche
- Schrägen unter Dachflächen werden nur anteilig berücksichtigt:
- bis 1 m Höhe: 0 %
- 1–2 m Höhe: 50 %
- ab 2 m Höhe: 100 %
- Balkone, Loggien, Terrassen werden in der Regel mit 25–50 % der Fläche angesetzt (je nach Nutzbarkeit)
Tatsache: Viele alte Angaben in Exposés oder Altverträgen basieren auf veralteten DIN-Normen oder groben Schätzungen – das führt häufig zu Widersprüchen im Verkaufsprozess.
Warum ist das für Eigentümer so wichtig?
- Banken und Käufer prüfen genau, wie viel Wohnfläche real nutzbar ist – auch in Bezug auf den Preis/m²
- Steht zu viel Fläche im Exposé, wirkt das Angebot überteuert
- Steht zu wenig drin, wird zu günstig vermarktet
- Eine professionell geprüfte Wohnflächenberechnung schafft Klarheit, Sicherheit und Verhandlungsspielraum
Unser Service: Wohnfläche mit Augenmaß – und Gesetzestreue
Als Immobilienexperten übernehmen wir auf Wunsch die exakte Flächenvermessung vor Ort und erstellen eine Berechnung nach aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV). So stellen wir sicher, dass:
- Käufer Vertrauen aufbauen
- Banken eine Finanzierung nicht ablehnen
- und Ihr Verkaufspreis marktgerecht und nachvollziehbar ist
Tipp: Auch bei Vermietung oder Erbschaft kann eine fehlerhafte Flächenangabe teuer werden. Wir beraten dich gerne.